Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 04.09.2018

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.05.2019 - 5 T 81/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22547
LG Karlsruhe, 24.05.2019 - 5 T 81/18 (https://dejure.org/2019,22547)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2019 - 5 T 81/18 (https://dejure.org/2019,22547)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 5 T 81/18 (https://dejure.org/2019,22547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 788 ZPO
    Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungstermin ist kein Gerichtstermin: Keine Terminsgebühr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme an Räumungsvollstreckung löst keine anwaltliche Terminsgebühr aus (IVR 2019, 117)

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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 04.09.2018 - 5 T 81/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45562
LG Lüneburg, 04.09.2018 - 5 T 81/18 (https://dejure.org/2018,45562)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04.09.2018 - 5 T 81/18 (https://dejure.org/2018,45562)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04. September 2018 - 5 T 81/18 (https://dejure.org/2018,45562)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Bremen, 16.09.2020 - 2 LB 30/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen teilweiser Einbehaltung der

    Die Zumutbarkeit bzw. Angemessenheit der Anrechnung der Schuldentilgung als "Vorteil" hängt im vorliegenden Fall eng mit der auch vollstreckungs- und insolvenzrechtlich umstrittenen Frage zusammen, ob Nachzahlungen von Einkünften, die bei periodischer Auszahlung nach § 850c ZPO unpfändbar gewesen wären, dem Schuldner pfändungsfrei zur Verfügung stehen sollen, oder ob sie dem Gläubiger zufließen sollen, weil der Zweck der Pfändungsfreibeträge, dem Schuldner im jeweils aktuellen Monat Mittel für einen angemessenen Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen, durch eine spätere pfandfreie Überlassung des Geldes nicht mehr erfüllt werden kann ("in praeteritum non vivitur"; vgl. zur Problematik BGH, Beschl. v. 24.01.2018 - VII ZB 21/17, NJW-RR 2018, 570 ; LG Lüneburg, Beschl. v. 04.09.2018 - 5 T 81/18, juris; Riederln, in: Vorwerk/ Wolf, BeckOK ZPO , § 850k Rn. 29b).
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